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geschrieben von Reiner  am 30.05.2001 um 22:00:31 - als Antwort auf: Erster Kontakt mit den Gesetzeshütern von Klaus
Als Antwort auf: Erster Kontakt mit den Gesetzeshütern von Klaus am 30. Mai 2001 05:37:05:

Hallo, Du Nacktwanderer
ich bin selbst Gesetzeshüter und arbeite in der Einsatzzentrale der Polizei einer Stadt in NRW. Ich bin selbst FKKler. Bei uns rufen öfters Leute an, die sich darüber beschweren, dass der Nachbar nackt im Garten liegt oder sich jemand nackt sonnt. Wir lachen die Leute dann nur aus und fragen sie ob sie neidisch sind, dass sie nicht so mutig sind.
Eine echte rechtl. Handhabe gegen die Nackten gibt es nicht. Erregung öffentl. Ärgernis trifft nicht mehr zu. Also wenn Du die Frau nicht belästigst und du vielleicht erregt an dir herumfummelst, wenn Du sie siehst, passiert nichts.

mfG

Reiner
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12.05.2012 15:33: Die Betreiber, Administratoren, Moderatoren und Werbepartner so wie Sponsoren dieses Forums distanzieren sich ausdrücklich vom Inhalt dieses Beitrags und machen sich diesen zu keinem Zeitpunkt in irgendeiner Weise zu eigen.
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