www.FKK-Reisefuehrer.de • FKK und Sauna Forum www.naturistenzentrum.de • FKK Video Fotos HotSpotgeschrieben von Klaus am 31.05.2001 um 01:56:22 - als Antwort auf: Re: Erster Kontakt mit den Gesetzeshütern von Reiner Als Antwort auf: Re: Erster Kontakt mit den Gesetzeshütern von Reiner am 30. Mai 2001 22:00:31: Hallo Reiner >Eine echte rechtl. Handhabe gegen die Nackten gibt es nicht. Erregung öffentl. Ärgernis trifft nicht mehr zu. Also wenn Du die Frau nicht belästigst und du vielleicht erregt an dir herumfummelst, wenn Du sie siehst, passiert nichts. Ist das wirklich war? Heißt das, ich kann weiterhin im Wald nackt spazieren gehen,joggen oder Holz sammeln ohne das mir jemand was anhaben kann? Warum kommt denn dann überhaupt erst die Polizei? Oder ist das vielleicht in Hessen (da wohne ich) anders als in NRW? Wie weit kann ich da gehen ohne Ärger zu bekommen (immer vorausgesetzt daß ich niemanden sexuell belästige)? Ich würde mich gerne mal ausführlich darüber unterhalten. Kann auch privat über E-Mail geschehen, dürfte aber wohl alle Forum-Leser interessieren. Gruß Klaus --- 12.05.2012 15:33: Die Betreiber, Administratoren, Moderatoren und Werbepartner so wie Sponsoren dieses Forums distanzieren sich ausdrücklich vom Inhalt dieses Beitrags und machen sich diesen zu keinem Zeitpunkt in irgendeiner Weise zu eigen. --- Antworten zu diesem Beitrag:
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