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geschrieben von Paragraphen-Heini  am 06.08.2004 um 22:12:01 - als Antwort auf: Re: War schon richtig!!!!!! von Uschi
Als Antwort auf: Re: War schon richtig!!!!!! von Uschi am 04. August 2004 20:17:43:

§ 183 StGB kann nur für Männer gelten. Können Frauen keine exhib. Handlungen vornehmen??? § 183 a StGB greift nur, wenn im subjektiven Tatbestand Absicht oder direkter Vorsatz vorliegt und ein Ärgernis auch erregt wird. Wenns niemanden juckt, dann greift der 183 a wohl nicht. Kann mir nicht vorstellen, dass es einen juckt, was ihr da so treibt. Wäre er sonst hier??? Bliebe da nur noch ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung (= allgemeine Verhaltensregeln, die für ein gedeihliches Miteinander unerlässlich sind).
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