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geschrieben von Joe  am 04.08.2004 um 20:17:30 - als Antwort auf: Vorsicht am Binsfeld, Polizei!!!!!! von Wolfgang
Als Antwort auf: Vorsicht am Binsfeld, Polizei!!!!!! von Wolfgang am 03. August 2004 22:29:32:

In den Medien sowie im Internet findet man Definitionen, die den Exhibitionisten in einer unglaublich brutalen Weise diskreditieren. Der immer wiederkehrende Standpunkt ist, dass E. ihre Lust aus dem Erschrecken der "Opfer" gewinnen und kranke Menschen sind. Fast immer folgt der Hinweis, "Opfer" sollten unbedingt die Polizei alarmieren, wenn sie Zeuge einer Zurschaustellung geworden sind. Alle Versuche, eine Korrektur bei den verantwortlichen Autoren zu erreichen, blieben bislang erfolglos. Der männliche Exhibitionismus wird in der Bevölkerung nicht nur dämonisiert, sondern auch oft mit einer Vergewaltigung in einen Topf geworfen.



Beispiel für eine korrekte und praxisnahe Definition

Vorzeigen der Geschlechtsteile (Penis, Vagina, Brüste, Gesäß) mit dem Ziel, sexuelle Erregung zu erreichen, während ein Zuschauer an diesem Schauspiel Interesse zeigt. Das Besondere dieses Verhaltens liegt darin, daß es sich erstens um einen sexuellen Kontakt auf Distanz handelt, wobei in den meisten Fällen der Passant diese Konfrontation nicht erwartet, und zweitens werden unbekannte Zuschauer (Männer sowie Frauen) bevorzugt. Exhibitionisten können sowohl Männer als auch Frauen sein. Darunter befinden sich auch homosexuelle oder lesbische Exhibitionist/Innen. Gleichgeschlechtliche Neigungen schließen die Lust am Zeigen nicht aus. Exh. Handlungen im Sinne des § 183 StGB (Strafgesetzbuch) gelten als krankhaft und als Sucht (es ist weder das eine noch das andere), weil sie von der Gesellschaft als abnorm empfunden, kriminalisiert und geächtet werden. Zudem werden Statistiken verbreitet, nach denen der E. zu sexuellen Übergriffen neigt, also zu gewalttätigen Sexualstraftaten. Dies mag in Einzelfällen zutreffen, dann aber nicht im direkten Zusammenhang mit dem Verlangen, sich zeigen zu müssen. Hier muss unbedingt differenziert werden.

ExhibitionistInnen sind oft durchaus in der Lage, normalen Geschlechtsverkehr auszuüben und befinden sich mitunter im ehelichen Status. Die weitverbreitete Ansicht, Exhibitionisten würden ihre sexuelle Lust aus dem Erschrecken ihrer Betrachter/Innen gewinnen, Angst oder Panik könne die Erregung steigern, ist nicht richtig. Ängste oder Schrecksituationen entstehen oft, weil sich der Exhibitionist aus Angst vor juristischen Folgen verstecken muss und somit seine Zurschaustellung "aus heiterem Himmel" vornimmt. Viele vermuten bei der Frage nach der Ursache für die Zeigelust eine sehr strenge und lieblose Erziehung im Kindesalter sowie Schüchternheit und Kontaktarmut. All diese Faktoren sind unzutreffend, wie sich immer wieder in Gesprächen mit Betroffenen zeigt. Exhibitionismus ist nichts anderes als eine sexuelle Präferenz, wie wir sie aus vielen anderen Ausrichtungen her kennen. Und weil die männliche Zeigelust in der Bevölkerung geächtet wird, werden die unsinngisten Definitionen verbreitet, die nichts anderes zum Ziel haben, als den Betroffenen zu dämonisieren und zu kriminalisieren. Die Pönalisierung des Exhibitionismus ist Folge einer in Jahrhunderten gewachsenen Dämonisierung der Sexualität, deren besonders krasse Form wir in unserer Kultur dem Christentum verdanken.



Beispiele für absolut diskriminierende Definitionen

Zwangsläufige Verlangen sich nackt (bei Männern mit erigierten Penis) den anderen Menschen zu präsentieren. Exibitionisten erleben dieses besonders lustvoll, wenn die Umgebung mit Schrecken, Ekel oder Angst reagiert. In Deutschland ist männlicher Exhibitionismus unter Strafe gestellt. Diese Form wird auch als krankhafter Exhibitionismus bezeichnet und gilt als nicht heilbar.

Es gibt auch noch die Form des Exhibitionismus, wo Lustgewinn daraus gezogen wird, von anderen bei sexuellen Aktivitäten beobachtet zu werden, oder seine sexuellen Reize zur Schau zu Stellen. Beispielsweise tragen Gruppensexaktivitäten diesem Rechnung.

PRALINE setzt dem ganzen die Krone auf und definiert so:

von lat. "exhibere" (=darbieten, zeigen). Dranghaftes Verlangen, überwiegend bei Männern aber auch bei Frauen, sich in der Öffentlichkeit, vor Personen des anderen oder gleichen Geschlechts zu entblößen. Manchmal masturbiert der Exhibitionist dabei. Der sexuelle Reiz liegt aber meist in den angewiderten, erschrockenen oder angstvollen Reaktionen der Opfer. Meistens zeigen sich Exhibitionisten an öffentlichen Orten wie Parks. Exhibitionismus in der Sauna dagegen ist eher selten. Im Alltagsleben sind Exhibitionisten oft schüchterne und unsichere Menschen mit traumatischen Erlebnissen in der Kindheit. Die Ursachen für ihr Verhalten lassen sich nur durch Vertiefen ihrer Lebensgeschichte herausfinden. Exhibitionismus kann medikamentös oder mit Psychotherapie behandelt werden.

Da Exhibtionisten in der Regel keinen körperlichen Kontakt suchen, gelten sie als harmlos und werden oft belächelt. Kriminologen befürchten jedoch, dass Exhibitionisten in Einzelfällen ihre Taten bis hin zur Vergewaltigung steigern. Zudem sind "Entblößer" für Kinder ein traumatisches Erlebnis. Strafrechtlich gilt Exhibitionismus vor Kindern daher auch als sexueller Missbrauch. Opfer eines Exhibitionisten sollten sich an die Polizei wenden! Exhibitionismus ist Erregung öffentlichen Ärgernisses und nach § 183 StGB strafbar.

Gruss Joe
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12.05.2012 15:33: Die Betreiber, Administratoren, Moderatoren und Werbepartner so wie Sponsoren dieses Forums distanzieren sich ausdrücklich vom Inhalt dieses Beitrags und machen sich diesen zu keinem Zeitpunkt in irgendeiner Weise zu eigen.
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