www.FKK-Reisefuehrer.de • FKK und Sauna Forum www.naturistenzentrum.de • FKK Video Fotos HotSpotgeschrieben von Bernhard am 31.05.2002 um 07:27:40 - als Antwort auf: FKK grundsätzlich verboten??? von Susy Als Antwort auf: FKK grundsätzlich verboten??? von Susy am 31. Mai 2002 06:15:30: FKK ist natürlich nicht grundsätzlich verboten. FKK erfüllt auch nicht den Straftatbestand "Erregung öffentliches Ärgernisses" (zumindest außerhalb Bayerns). Unter "Erregung öffentliches Ärgernisses" versteht die Rechtsprechung in aller Regel eindeutige Handlungen (z.B. Verkehr, Mastrubation etc.) in der Öffenlichkeit. Unbekleidetes Sonnen gehört ohne Zweifel aber nicht dazu. Da Du Dich auf einer der Allgemeinheit zugänglichen Liegewiese nackst sonnen möchtest, wird sicherlich niemand (nicht einmal die Polizei) daran Anstoß nehmen. Es bleibt Dir überlassen, ob Du Dich möglicherweise als einizgste Nackte unter lauter bekleideten Zeitgenossen mehr oder weniger präsentieren möchtest. Übrigens: Beim Kauf der Eintrittskarte für ein Schwimmbad wird ein Vertrag geschlossen, mit dem die örtliche Badeordnung Vertragsbestandteil wird. Darin ist üblicherweise festgelegt, daß "übliche" Badebekleidung zu tragen sei. Sonnst Du Dich nackt im Schwimmbad, kann der Bademeister Dich des Bades verweisen. Als "übliche" Badebekleidung wird (zumindest außerhalb Bayerns) mindenstens ein String angesehen. Was "üblich" ist, entscheidet der Bademeister. Ein "Clitkini" (das ist wohl ein schmales Band, das nur noch die inneren Labien bedeckt und alles andere frei läßt) wird nicht mehr als üblich angesehen werden können. Viel Spaß beim Sonnen! Bernhard --- 12.05.2012 15:33: Die Betreiber, Administratoren, Moderatoren und Werbepartner so wie Sponsoren dieses Forums distanzieren sich ausdrücklich vom Inhalt dieses Beitrags und machen sich diesen zu keinem Zeitpunkt in irgendeiner Weise zu eigen. --- Antworten zu diesem Beitrag:
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